Widerrufsfrist

Das gesetzliche Widerrufsrecht erlaubt es einem Kunden, einen bereits geschlossenen Vertrag innerhalb eines festgelegten Zeitraums aufzulösen. In der Regel beträgt diese Frist 14 Tage. Beim Abschluss eines Mietvertrags für Büro- oder Gewerbeflächen gilt dieses Recht nicht. Gültige Gewerbemietverträge räumen dem Mieter daher generell kein Widerrufsrecht ein - damit entfällt auch die Widerrufsfrist. Möchte ein Interessent von dem Mietvertrag zurücktreten, bevor er diesen unterschrieben hat, ist das hingegen problemlos möglich.