04.01.2022

Unbezahltes Praktikum: Sinnvoll oder nicht?

Viele Karrieren starten mit einem Praktikum bei einem renommierten Unternehmen. Aber auch Praxiserfahrung in einem kleineren Betrieb kann sich auszahlen – auch wenn diese unbezahlt ist. Wir geben Ihnen einige Tipps, wann Praktika ohne Vergütung sinnvoll sind und wann nicht.

Kaffee kochen, Ware sortieren, Listen pflegen – der Arbeitsalltag vieler Praktikanten ist von Tätigkeiten geprägt, die nur wenig mit dem Beruf zu tun haben. So ein Praktikum ist auf Dauer nicht nur langweilig, es erfüllt auch nicht seinen Zweck. Damit Sie nicht statt Berufserfahrungen zu sammeln einen Mini-Job für umme ausfüllen, sollten Sie Ihre Rechte kennen und sich darüber klar werden, welches Ziel Sie mit dem Praktikum verfolgen.

Sinn eines Praktikums

Als erste berufliche Orientierung in den Schulferien, als studienbegleitende Praxiserfahrung in der vorlesungsfreien Zeit oder als Startpunkt für einen beruflichen Neuanfang – ein Praktikum erfüllt seinen Zweck, wenn es Ihnen einen Einblick in die Branche gewährt, in der Sie später tätig sein wollen und Ihnen Berufspraxis vermittelt. So können Sie bereits vor der Immatrikulation für einen Studiengang oder der Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz feststellen, ob Ihnen die Arbeit überhaupt liegt und Spaß macht.
 
Neben der Praxiserfahrung bieten Praktika weitere Vorteile:
 
 
  • Sie knüpfen erste Kontakte in der Branche, die Ihnen bei der späteren Jobsuche nützlich sein können.
  • Personaler lassen sich durch praktische Erfahrung im Lebenslauf beeindrucken. Sie verbessern damit Ihre Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
  • Mit einem Praktikum in der Hinterhand können Sie sich auf feste Jobs bewerben, die Berufserfahrungen voraussetzen.
  • Sie vermeiden, eine falsche Abbiegung bei der beruflichen Laufbahn zu nehmen und sparen Zeit und ggf. auch Geld.

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Bezahlung: Aufwandsentschädigung, geringes Gehalt oder Nullrunde

Eine einheitliche Vorgabe für die Vergütung von Praktikanten gibt es bisher nicht. Zwar hat die alte Bundesregierung im Juli 2021 ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Mindestlohn zu zahlen. Doch dieses gilt nicht für alle Praktikanten.
 
Die gesetzlichen Vorgaben gelten, wenn Sie die Ausbildung oder den Studiengang, auf denen das Praktikum aufbaut, bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Auch bei einem mehr als drei Monate andauernden, freiwilligen Praktikum - also ein Praktikum, das nichts mit Ihrem aktuellen Ausbildungsweg zu tun hat - haben Sie ein Recht auf Bezahlung. Doch aufgepasst: Sie müssen erst dann entlohnt werden, wenn die Praktikumsdauer drei Monate überschreitet und Sie älter als 18 Jahre sind.
 
Anders sieht es aus, wenn Sie ein vorgeschriebenes Schulpraktikum, ein Pflichtpraktikum oder ein Orientierungspraktikum während des Studiums absolvieren. Diese Praktikanten haben kein Recht auf eine Vergütung. So legt es das Berufsbildungsgesetz fest. Doch mit wie viel Geld können Sie während eines Praktikums überhaupt rechnen?
 

Vergütung: Höhe des Praktikantengehalts

Praktikanten, denen ein Gehalt zusteht, fallen unter das Mindestlohngesetz (MiLoG). Dieses sieht aktuell einen Stundenlohn von 9,82 Euro brutto vor, der bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden soll. Mit diesem Gehalt knacken Sie bei einer 40-Stunden-Woche im Monat die 1.500-Euro-Marke. Allerdings gehen von dem Verdienst Sozialbeiträge und Steuern ab.
 
➤ Haben Sie Recht auf ein bezahltes Praktikum? Eine Antwort liefert Ihnen der Klickpfad des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
 
Einige Arbeitgeber, die eigentlich zu keiner Vergütung verpflichtet wären, zahlen ihren Praktikanten trotzdem ein kleines Gehalt. Dieses ist vergleichbar mit einem Mini-Job und bringt etwa 450 Euro im Monat ein. Das machen Unternehmen nicht nur aus Großzügigkeit. Auch Sie erhalten durch die Vergütung einen Benefit: Die Praktikumsstelle wird attraktiver für Nachwuchstalente und der Praktikant/die Praktikantin ist motivierter.