27.01.2022

Mobiles Arbeiten im Ausland: Rahmenbedingungen für den Job unter Palmen

Viele Branchen mussten wegen der Corona-Krise auf ortsunabhängiges Arbeiten umstellen. Jetzt nutzen bereits einige Mitarbeiter die eingeführten digitalen Strukturen, um von überall aus der Welt ihren Job zu erledigen. Doch funktioniert das so reibungslos wie es klingt?
 
Der Klönschnack mit dem Kollegen im Aufzug, ungezwungene Meetings in der Mini-Küche und das Feiern eines gewonnenen Pitches im Lieblingslokal – all die liebgewonnenen Abläufe im Büro fegte die Corona-Pandemie innerhalb weniger Wochen aus unserem Leben. Eine umfassende Kontaktsperre war die erste Maßnahme, um die Ausbreitung des Virus‘ einzudämmen. Damit der wirtschaftliche Betrieb weiter laufen konnte, nahm der Ausbau digitaler Unternehmensstrukturen plötzlich rasant an Fahrt auf. Damit öffnete sich die Tür für alternative Arbeitsmodelle - wie das mobile Arbeiten.

Was ist mobiles Arbeiten?

Eine herrliche Vorstellung: Von der Weltreise aus den Vertrag mit dem Kunden im fernen Deutschland eintüten, während die Zehen im sonnenwarmen Sand bohren. Dank Internet, Webtools und mobilen Endgeräte wie Smartphone, Laptop und Tablet ist das in einigen Branchen möglich. Dieses ortsungebundene Arbeiten von irgendeinem Fleckchen auf der Welt aus bezeichnet man als „mobiles Arbeiten“.

In Abgrenzung zum Homeoffice, das an einen fest eingerichteten Arbeitsplatz beim Beschäftigten Zuhause gebunden ist, ermöglicht mobiles Arbeiten, dem Job in einem anderen Land oder von unterwegs aus nachzukommen. Von wo aus Sie arbeiten, ist also Ihre Sache. Sie müssen jedoch dabei einige Dinge sicherstellen, damit auch Ihr Vorgesetzter mit der Situation glücklich ist.

Stolperfalle Zeitverschiebung bei Auslandsaufenthalten

Als festangestellter Arbeitnehmer darf Ihr Chef oder Ihre Chefin Sie dazu anhalten, sich an die üblichen Arbeitszeiten wie im Betrieb zu halten. Während dieser Zeitspanne müssen Sie dann für das Unternehmen erreichbar sein, E-Mails beantworten und Ihre Projekte vorantreiben. Bei einer großen Zeitverschiebung - wie sie beispielsweise zwischen Neuseeland und Deutschland herrscht - kann das dauerhaft problematisch werden. Es sei denn, Sie einigen sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine variable Arbeitszeit ohne Kernzeit. Dann dürfen Sie sich frei einteilen, zu welcher Tageszeit Sie Ihren Job verrichten. Doch wie sieht es mit Ihren Rechten und dem Versicherungsschutz beim mobilen Arbeiten aus?

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Rechtliche Grundlage und Versicherungsschutz bei Festangestellten

Anders als beim Homeoffice werden Mitarbeiter, die mobil arbeiten, nicht von der Arbeitsstättenverordnung geschützt. Das weniger konkrete Arbeitsschutzgesetz greift hier jedoch sehr wohl. Darüber hinaus gelten die Vorgaben des Arbeitszeitengesetzes (ArbZG). Diese bestimmen, wie lange und innerhalb welchen Zeitraums der Beschäftigte seinem Job nachkommen muss. Es begrenzt aber auch die Anzahl der Stunden auf einen Höchstsatz und regelt Ruhezeiten sowie Feiertagsarbeit.

Und wer bezahlt die Arztrechnung, wenn Ihnen eine Kokosnuss auf den Fuß fällt? Auch dann genießen Sie wie bei Arbeitsunfällen im Büro den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 7 Absatz 1 SGB VII). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Vorfall während der Arbeitszeit und bei der Ausübung Ihres Jobs stattgefunden hat und nicht beim Sundowner an der Strandbar.