Der richtige Umgang mit Compliance
19.10.2020

Kundengeschenke: Darauf sollten Sie bei Ihren Compliance-Regeln achten

Kugelschreiber, Kaffeebecher oder doch lieber eine Einladung in das Edel-Restaurant? – Wer bei der Wahl von Kundengeschenken daneben greift, kann schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder als unseriös gelten. Daher ist es sinnvoll, klare Regeln aufzustellen, die für das gesamte Unternehmen gelten.

Weihnachten naht in großen Schritten und mit ihm die Zeit des Schenkens. Der Weihnachtsrummel macht auch vor Unternehmen nicht Halt. Doch beim Beschenken von Geschäftspartnern gelten andere Regeln als unterm heimischen Weihnachtsbaum. Compliance-Regeln (Compliance = eng. Konformität bei der Einhaltung von Vorgaben / Einhaltung von branchenüblichen Standards) tragen dazu bei, dass Ihr Unternehmen nicht in die Geschenke-Falle tappt und Gefahr läuft, auf Schadensersatz verklagt oder zumindest als unseriös angesehen zu werden.

Geschenke im Business mit Compliance im Blick
(Quelle: istock.com/serezniy)

Keine Geschenke für Beamte oder Amtsträger

Ob einen hochwertigen Füllfederhalter, ein bisschen Schokolade oder das Wochenende im Allgäuer Wellness-Hotel – die Preisrange bei möglichen Kundengeschenken ist gigantisch. Welchen finanziellen Rahmen Ihre Firma in diesem Fall steckt, ist ihr selbst überlassen – solange sich dieser am geltenden Gesetz orientiert. Denn: Einen allgemeingültigen Maximalwert für Kundengeschenken gibt es nicht. 

Der Zeitpunkt der Übergabe sowie der Gegenwert des Präsentes sollten dennoch mit Fingerspitzengefühl gewählt werden. Einige Berufsgruppen oder Geschäftspartner können Sie mit Geschenken sogar in Schwierigkeiten bringen. Zu diesen speziellen Fällen gehören:

  • Beamte
  • Amtsträgern wie Richter, Politiker oder Notare
  • Entscheidungsträgern bei unternehmensrelevanten Vertragsverhandlungen

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Mögliche Kundengeschenke

Wer sich nach einer passenden Aufmerksamkeit umschaut, muss nicht lange suchen. Eine ganze Reihe von Anbietern präsentieren insbesondere in der Vorweihnachtszeit eine große Auswahl an Give Aways – von originell, über praktisch bis hin zu feierlich-kitschig. Doch wo sollten die Compliance-Regeln einen Schlussstrich ziehen?

Preiskategorie 1: Kleine Aufmerksamkeiten

Vom klassischen Kugelschreiber mit Firmenlogo über Schlüsselanhänger, Kalender, T-Shirts, Schokolade, Mini-Taschenlampe, Feuerzeuge, Becher oder Regenschirm. Bei diesem Preisniveau müssen Sie sich keine Gedanken machen. Dabei handelt es sich um branchenübliche Give Aways, die in der Regel in Ordnung sind.

Preise für Geschenke im Business unter Berücksichtigung der Compliance
(Quelle: istock.com/Professor25)

Preiskategorie 2: Give Aways der mittleren Preisklasse

Verschicken Sie Kundengeschenke mit einem höheren Wert, beispielsweise Bluetooth-Lautsprecher, edle Kopfhörer, höherklassige Weine oder gut ausstaffierten Picknickkörben für die nächste Betriebsfeier, sollte das Verhältnis zum Kunden das auch her geben und der Wert 50 Euro nicht überschreiten. Und: Die Aufmerksamkeiten sollten Sie keinesfalls im Vorfeld einer Auftragsvergabe vonseiten Ihres Partners verschenken. Vermutet dieser, dass Sie für das Präsent eine Gegenleistung erwarten, wertet er das schnell als Bestechungsversuch.

Preiskategorie 3: Teure Geschenke

Wer wirklich tief in die Unternehmenskasse greift, um einem Geschäftspartner eine Freude zu bereiten, verfolgt in der Regel ein Ziel, damit sich die hohen Ausgaben auch rechnen. Vor Einladungen in ein sündhaft teures Restaurant, einer Kiste feinsten Champagner oder gar einer Reise sollten Sie daher generell lieber absehen.

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