Frischer Kaffee im Büro
16.11.2020

Kaffee – Lebenselixier für das Büro

Die Tasse Kaffee zwischendurch spielt im täglichen Arbeitsablauf eine größere Rolle, als man auf den ersten Blick vermutet. Ohne einen Kaffeeautomaten fehlt einem Unternehmen das Herzstück. Doch beim Kaffeegenuss im Büro lauern einige Stolperfallen.

Bei vielen Morgenmuffeln wecken erst der Duft nach frisch gemahlenem Kaffee und das genüssliche Nippen an dem dampfenden Getränk morgens die Lebensgeister. Kaffee trägt als Genussmittel auch zu einer entspannten und zufriedenen Arbeitsatmosphäre im Büro bei. Ein paar Regeln rund um das koffeinhaltige Heißgetränk sorgen dafür, dass die gute Stimmung nicht kippt.

Kaffeepulver – ein begehrtes Gut

Der Kaffeevollautomat sponsort das Unternehmen, aber für den täglichen Kaffee müssen alle Mitarbeiter selbstständig sorgen? Keine herausragende Idee. Bei einer gemeinschaftlichen Kasse, aus der der Kauf des Kaffeepulvers finanziert wird, schwelen gewöhnlich nach kurzer Zeit die ersten Konflikte. Der eine genehmigt sich an einem Bürotag sechs Tassen Kaffee, der andere gönnt sich nur eine zum Frühstück – da liegen die kaffeebegeisterten Kollegen den moderaten Kaffeetrinkern auf Dauer ganz schön auf der Tasche. Versorgt die Firma seine Mitarbeiter hingegen auf Unternehmenskosten mit gutem Kaffee, schont das nicht nur die Nerven der Angestellten; diese Ausgaben können Sie auch bei der Steuererklärung geltend machen.

Hier sind wir die Experten!

Perfekter Platz für Ihre Kaffee-Lounge!

Ein kleiner Posten in der Steuererklärung, eine große Erleichterung fürs Arbeitsklima

Es gehört schon fast zum guten Ton in der Betriebswelt, dass die Mitarbeiter ihren Kaffee im Büro nicht aus eigener Tasche zahlen müssen. Selbst wenn die Mitarbeiter sich gern mal ein Tässchen mehr genehmigen, muss das Controlling-Team keine echten Verluste verzeichnen. Das Finanzamt akzeptiert zwischen 70 und 100 Prozent der Ausgaben für Kaffee, wenn diese als Betriebskosten bei der Steuererklärung angegeben werden.

Zu welchem Prozentsatz Ihr Unternehmen Kaffee abschreiben kann, ist abhängig von dem Rahmen, in dem der Kaffee getrunken wird. Entscheidend hierbei ist, ob der Kaffee als Aufmerksamkeit verbucht wird oder als Bewirtung. Zu den Aufmerksamkeiten gehören klassische Bürosituationen wie Meetings, Schreibtischarbeit oder auch Schulungen. Diese Ausgaben werden vollständig anerkannt. Mit lediglich 70 Prozent können Sie die Kosten für Kaffee absetzen, wenn dieser im Zuge einer Mahlzeit oder eines umfangreichen Speiseangebots – beispielsweise während eines Geschäftsessens – auf den Tisch kommt.

Kaffee im Büro - Gespräch an der Kaffeemaschine
(Quelle: istock.com/alvarez)

Kaffee-Pause als Kreativmotor

Das Kaffeetrinken ist fest in unserer Kultur verankert. Es vermittelt ein Gefühl der Entspannung und schafft eine kurze Auszeit vom Arbeitsstress. Gleichzeitig kurbelt das in vielen Kaffeesorten enthaltene Koffein die Durchblutung des Gehirns an und sorgt für einen Energieschub. Beste Voraussetzungen also, um die täglichen Arbeitsanforderungen erfolgreich zu meistern. Denn: Beim kurzen Kaffeeplausch im lockeren Ambiente entstehen häufig die kreativsten Ideen.

Vielleicht treffen sich die Kollegen zufällig in der Kaffeeküche und starten einen Plausch über den aktuellen Marken-Relaunch oder sie ziehen sich für einen Espresso in die Lounge-Ecke des Büros zurück, um die Marketing-Strategie durchzugehen. In solch entspannten Situationen läuft unser Gehirn besonders häufig zu kreativen Höchstleistungen auf. Arbeitgeber profitieren also im Nachgang davon, wenn sie für ihre Angestellten eine angenehme Arbeitsatmosphäre schaffen – und zu dieser trägt ein Becher mit köstlichem Kaffee in der Hand maßgeblich bei.

Urheberrechtsnachweis Headerbild: istock.com/PPAMPicture