Das Büro einrichten im Homeoffice
16.04.2020

Homeoffice in Zeiten von Corona: So richten Sie Ihr Büro zu Hause bestmöglich ein

Wer regelmäßig in Homeoffice arbeitet, der benötigt ein entsprechend ausgestattetes Büro. Es reicht nicht, einen Laptop auf den Knien zu balancieren – das Gesetz macht deutlich mehr Vorgaben für ein anerkanntes Büro in den eigenen vier Wänden.
Aktuell zwingt uns das neuartige Corona-Virus zum Arbeiten von zu Hause aus. Aber auch im normalen Arbeitsbetrieb nutzen viele Arbeitnehmer die Möglichkeit, von den eigenen vier Wänden aus für ihr Unternehmen zu arbeiten. Dabei gibt es jedoch einige gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, um den Versicherungsschutz aufrecht zu halten.

Büroausstattung: Die nötigste Ausrüstung für das Homeoffice

Welche Voraussetzungen ein Homeoffice erfüllen muss, hängt zum einen von der individuellen Tätigkeit, zum anderen von den Rahmenbedingungen ab, die der Arbeitgeber vorgibt. Wie diese Vorgaben im Detail aussehen, fixiert eine Extra-Klausel im Arbeitsvertrag.

Wichtigste Voraussetzung, um für Kollegen und den Chef erreichbar zu sein: Laptop, Internet und Telefon. Damit die lange Zeit am Schreibtisch Ihrer Gesundheit nicht schadet, sollten Sie sich zudem einen ergonomisch geformten Bürostuhl und einen höhenverstellbaren Schreibtisch anschaffen. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel der Arbeitgeber. Bedingung ist jedoch oftmals, dass die firmeneigenen Materialien nicht für private Zwecke genutzt werden. 

Weitere Einflüsse, die ein gesundes und angenehmes Arbeiten fördern, ist eine gute Beleuchtung. Ausreichend Licht entlastet die Augen und beugt Kopfschmerzen vor. Der Schreibtisch steht daher am besten seitlich zu einem Fenster und der Raum verfügt über eine Decken- sowie über eine Schreibtischlampe, deren Leuchtkraft mindestens 500 Lux beträgt. Wer außerdem regelmäßig lüftet, verbessert seine Konzentrationsfähigkeit. Denn: das Gehirn benötigt ausreichend Sauerstoff, um effektiv arbeiten zu können. 

Steuerlich absetzen können Sie Ihr Arbeitszimmer nur dann, wenn Sie überwiegend von hier aus arbeiten und es ausschließlich zum Erwirtschaften Ihres Einkommens nutzen. Zudem muss das Arbeitszimmer ein eigener, in sich geschlossener Raum sein. Der Arbeitscharakter muss sich auch in der Einrichtung widerspiegeln. Wer den Raum teilweise als Gästezimmer nutzt oder eine Bügelecke einrichtet, kann ihn nicht steuerlich geltend machen.

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Online Projekte managen: Bewährte Programme für Videokonferenzen

Während der Corona-Krise sind persönliche Kontakte auf ein Minimum reduziert. Team-Meetings können nicht in gewohnter Form stattfinden. Ausfallen müssen diese trotzdem nicht, denn es gibt eine digitale Form des Meetings: die Videokonferenz. Um diese zu nutzen, benötigen die Teilnehmer alle dasselbe Programm, das eine Besprechung mit mehreren Akteuren unterstützt. Mögliche Tools sind neben dem allseits bekannten Skype aktuell folgende:

  • Google Duo
  • Zoom
  • Tinychat
  • Microsoft Teams
  • Amazon Chime
Videokonferenzen im Homeoffice organisieren
(Quelle: istock.com/filadendron)

Rechtlicher Rahmen des heimatlichen Arbeitens

Der Work-Flow ist also auch von zu Hause aus in vielen Branchen problemlos machbar. Doch wie sieht es eigentlich mit den Versicherungen aus? 

Besonders wichtig ist die gesetzliche Unfallversicherung. Diese greift auch, wenn Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber im Homeoffice arbeiten. Allerdings nur dann, wenn Sie während einer Tätigkeit für Ihr Unternehmen verunglücken. Toben Sie gerade in der Mittagspause mit Ihrem Jüngsten im Garten und verstauchen sich dabei den Knöchel, übernimmt die Unfallversicherung des Arbeitgebers hier nicht die Verantwortung. Stolpern Sie hingegen im Homeoffice während der Arbeitszeit auf dem Weg vom Schreibtisch zum Drucker und verletzen sich dabei, steht die gesetzliche Unfallversicherung für die Folgen gerade.

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