Welche Voraussetzungen ein Homeoffice erfüllen muss, hängt zum einen von der individuellen Tätigkeit, zum anderen von den Rahmenbedingungen ab, die der Arbeitgeber vorgibt. Wie diese Vorgaben im Detail aussehen, fixiert eine Extra-Klausel im Arbeitsvertrag.
Wichtigste Voraussetzung, um für Kollegen und den Chef erreichbar zu sein: Laptop, Internet und Telefon. Damit die lange Zeit am Schreibtisch Ihrer Gesundheit nicht schadet, sollten Sie sich zudem einen ergonomisch geformten Bürostuhl und einen höhenverstellbaren Schreibtisch anschaffen. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel der Arbeitgeber. Bedingung ist jedoch oftmals, dass die firmeneigenen Materialien nicht für private Zwecke genutzt werden.
Weitere Einflüsse, die ein gesundes und angenehmes Arbeiten fördern, ist eine gute Beleuchtung. Ausreichend Licht entlastet die Augen und beugt Kopfschmerzen vor. Der Schreibtisch steht daher am besten seitlich zu einem Fenster und der Raum verfügt über eine Decken- sowie über eine Schreibtischlampe, deren Leuchtkraft mindestens 500 Lux beträgt. Wer außerdem regelmäßig lüftet, verbessert seine Konzentrationsfähigkeit. Denn: das Gehirn benötigt ausreichend Sauerstoff, um effektiv arbeiten zu können.
Steuerlich absetzen können Sie Ihr Arbeitszimmer nur dann, wenn Sie überwiegend von hier aus arbeiten und es ausschließlich zum Erwirtschaften Ihres Einkommens nutzen. Zudem muss das Arbeitszimmer ein eigener, in sich geschlossener Raum sein. Der Arbeitscharakter muss sich auch in der Einrichtung widerspiegeln. Wer den Raum teilweise als Gästezimmer nutzt oder eine Bügelecke einrichtet, kann ihn nicht steuerlich geltend machen.