07.12.2021

ESG-Regulierung: Mehr Verantwortung für Klima und Soziales bei Immobilieninvestments

Mit einer neuen Verordnung will das EU-Parlament die Finanzwirtschaft zu nachhaltigerem Handeln bewegen. Wir erläutern kurz und knapp, welche Hebel die ESG-Taxonomie setzt und was sich bei Investitionen in Immobilien in Zukunft ändert. 

Die Finanzwirtschaft der Immobilienbranche steht vor einem Umbruch. Eine neue Verordnung soll bei Immobilieninvestments mehr Nachhaltigkeit forcieren; das plant das EU-Parlament. Die ESG-Regulierung räumt Klimaschutz und sozialer Verantwortung einen deutlich höheren Stellenwert ein und soll die Immobilien- und Finanzwirtschaft zu einem verantwortungsvollerem Handeln (Green Finance) animieren. Doch auf welche Weise greifen die Regularien in diesen Wirtschaftszweig ein?

ESG-Taxonomie: Kriterien für nachhaltige Investitionen in Immobilien

Voraussichtlich ab 2022 verpflichtet die Verordnung des Europäischen Parlaments solche Unternehmen, die im Auftrag von Investoren Anlageentscheidungen treffen, Nachhaltigkeitsaspekte verstärkt in die Bewertung der Anlagen einzubeziehen und diese den Kunden offenzulegen.
Die Verordnung sieht dabei spezielle Bewertungskriterien vor, durch die Anleger einfacher erkennen können, ob ein Unternehmen klima- und sozialverträglich wirtschaftet oder nicht. Da diese Richtlinien für die gesamte EU gelten, ermöglichen sie zudem einen landesübergreifenden Standard von Finanzinvestments. Dabei decken die ESG-Vorgaben verschiedene Bereiche ab.
Kriterien für Immobilienbewertung:
ESG setzt sich aus dem englischen Begriffen „Enviroment“ (Umwelt), „Social“ (Soziales) und „Governance“ (Unternehmensführung) zusammen. Die Bewertungskriterien konzentrieren sich demnach auf die Bereiche Klima- und Umweltschutz, soziales Engagement, Anlegerschutz sowie die geltende Compliance, also die Verhaltensregeln in einem Unternehmen. Im Fokus stehen dabei unter anderem:
 
  • CO2-Emissionen
  • Ressourcen- und Energieverbrauch
  • Abfallverwertung
  • Arbeitnehmerinteressen
  • Arbeitsbedingungen
  • Vergütung
  • Gleichberechtigung
  • Gesundheitssystem
Doch wie sieht das in der Realität aus?

Immobilienfondsmanager in der Pflicht: Anlagestrategien im Umbruch

Die ESG-Verordnung verpflichtet unter anderen Immobilienfondmanagern, den Grad des sozialen und ökologischen Engagements des Unternehmen, in das investiert werden soll, transparent zu machen und offen zu legen. Die Stellungnahme dazu soll unter anderem in Jahresberichten des Immobilienfonds sowie Verkaufsprospekten für Anleger einsehbar sein.
Ziel der EU-Maßnahme ist es, Anlegern schnell und einfach zu verdeutlichen, welche Folgen ihre Investitionsentscheidung für Klimawandel, Soziales und Umweltschutz hat – und zwar bereits vor dem Kauf. Dadurch sollen nachhaltige Projekte an Wert gewinnen und weniger nachhaltige Investments an Wert verlieren. Wenn der Plan aufgeht, werden Wettbewerbsfaktoren der Finanzwirtschaft auf diese Weise dauerhaft umgestaltet und der Anlegerschutz wird gestärkt.

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