13.01.2022

Energieausweis: Das sagt er über die Energieeffizienz eines Büros aus

Der Energieverbrauch eines Unternehmens schlägt sich auf die Nebenkosten nieder und kann zu einer erheblichen finanziellen Dauerbelastung werden. Auf der Suche nach einem neuen Büro können Sie diese Kosten bereits deckeln, indem Sie den Energieausweis des Gewerbeobjektes ganz genau unter die Lupe nehmen.
 
Schlecht gedämmtes Dach, durchlässige Fensterrahmen oder ungedämmte Rollädenkästen – weist eine Gebäudehülle Schwachstellen auf, strömt durch diese die warme Heizungsluft ungehindert nach draußen. In heizintensiven Wintermonaten werden die sogenannten „Wärmebrücken“ dann zu einem echten Groschengrab. Mit Hilfe des Energieausweises enttarnen Sie vor Unterschrift unter dem Mietvertrag energieintensive Büros, erkennen energiesparsame Räumlichkeiten auf einen Blick und können die energetischen Voraussetzungen verschiedener Objekte einfach miteinander vergleichen.

Energieausweis für Nichtwohngebäude – Pflichtdokument für fast alle Gewerbeflächen

Der Gesetzgeber schreibt im Rahmen der Energiesparverordnung allen Eigentümern von Immobilien vor, potenziellen Mietern spätestens bei der Besichtigung der Räume unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen. Diese Regelung betrifft jedoch nur neu gebaute, energetisch sanierte, wieder neu vermietete oder zum Verkauf stehende Büros.
 
  • Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind ebenso von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen wie Gebäude mit kleinen Nutzflächen unter 50 Quadratmetern.
Gewerbeflächen, zu denen auch Büros zählen, benötigen einen speziellen Verbrauchsnachweis: den sogenannten „Energieausweis für Nichtwohngebäude“. Der Energieausweis legt den Heizverbrauch der vergangenen drei Jahre offen und ordnet diesen einer von neun Energieeffizienzklassen zu. Die Klassen reichen von A+ für einen sehr niedrigen Energiebedarf bis hin zu H für einen sehr hohen Energiebedarf. Daneben zeigt der Ausweis anhand einer farbigen Skala, wo der Verbrauch einzuordnen ist. Der grüne Bereich umfasst sparsamen Gebäude, der gelbe Bereich die Büros mit moderaten Energieverbräuchen und der rote Bereich energieintensive Gebäude.

In öffentlichen Gebäuden mit über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche oder mit Publikumsverkehr muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt werden

Hier sind wir die Experten!

Ihr grünes und effizientes Büro!

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis – die größten Unterschiede

Man unterscheidet beim Energieausweis zwischen einem sogenannten „Verbrauchsausweis“ und einem „Bedarfsausweis“. Der Unterschied: Beim Verbrauchsausweis fließen lediglich die Angaben des Vormieters über den Heiz- und Stromerbrauch der letzten drei Jahre in die Bewertung des energetischen Zustands des Objektes ein. Damit sind die Werte nutzerabhängig und nur bedingt belastbar. Die Werte eines Bedarfsausweis werden hingegen anhand eines technischen Gutachtens deutlich aufwendiger und detaillierter ermittelt.
 
  • Vermieter einer Gewerbefläche steht es frei, ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis beantragen.
Um einen Bedarfsausweis anzufertigen, begeht ein Sachverständiger  - das kann ein Architekt, ein Handwerksmeister, ein Bauingenieur oder ein Energieberater sein - das Gebäude und prüft die Bausubstanz auf mögliche Wärmebrücken. Daneben berücksichtigt der Bedarfsausweis auch den der Zustand der Haus- und Heiztechnik sowie den Energiebedarf von Lüftung, Klimaanlage und eingebauter Beleuchtung.
 
  • Büros, die großflächig an eine Außenwand grenzen, weisen einen höheren Energieverbrauch auf als dämmgleiche Räumlichkeiten, die im Inneren eines Gebäudes liegen und von beheizten Räumen umschlossen sind.

Diese Informationen liefert der Energieausweis

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude gibt Auskunft über verschiedene Energiekennwerte. Folgende Angaben finden Sie hier:

  • Energieausweis-Typ (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis)
  • Baujahr, Typ, Grundfläche und weitere Angaben zum Gebäude
  • Energieeffizienzklasse
  • wesentlicher Energieträger der Heizanlage (Öl, Gas, Strom, Pellets, o.a.)
  • Energieverbrauch Heizung und Warmwasser
  • Angaben zum Stromverbrauch bspw. von Klimaanlage, Aufzüge, Lüftung und eingebaute Beleuchtung
  • Empfehlungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen